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Dr.
Kornelius
Kleinlein
Partner,
Berlin
Dr. Kornelius Kleinlein ist Partner im Berliner Büro von Hogan & Hartson Raue L.L.P. Er ist als Administrative Partner neben dem Managing Partner für das Management der deutschen Büros verantwortlich. Er ist Mitglied der Fachgruppen Telekommunikationsrecht, Projektfinanzierung und Grundstücksrecht von Hogan & Hartson.
Dr. Kleinlein verfügt über umfassende Erfahrungen im Bereich des Telekommunikationsrechts, insbesondere bei der Durchsetzung von Zugangsansprüchen und der Entgeltregulierung. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Beratung der öffentlichen Hand oder der Bieter bei großen Infrastrukturprojekten und bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Dr. Kleinlein hat die öffentliche Hand bei einem der größten Public Private Partnership-Projekte in Deutschland beraten. Er war federführend in der Beratergruppe tätig, auf deren Vorschläge die haushaltsrechtlichen Vorschriften des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes beruhen.
Dr. Kleinlein war vor seinem Eintritt bei Hogan & Hartson Raue Partner einer führenden internationalen Anwaltskanzlei. Von 1996 bis 2000 war er Partner einer großen deutschen Sozietät, von 1990 bis 1995 war er Mitarbeiter dieser Sozietät.
Dr. Kleinlein hat zahlreiche Aufsätze im Telekommunikationsrecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, zur Tätigkeit von Anwaltskanzleien im Bereich Public Affairs und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Private publiziert. Er ist Mitautor eines Kommentars zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz und eines Kommentars zum Investitionsvorranggesetz.
Dr. Kleinlein studierte an den Universitäten von München, Würzburg und Berlin, arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin und an der Universität Mannheim. Dr. Kleinlein ist als Notar zugelassen.
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